Abstract
Das Gesetz Raum und Landschaft, das 2020 in Kraft treten wird, sieht für alle Gemeinden ein Gemeindeentwicklungsprogramm vor, das die Raumentwicklung der Gemeinde für mindestens zehn Jahre vorgeben soll. Voraussetzung dafür ist die Abgrenzung des Siedlungsgebietes, die den Gemeinden obliegt. Innerhalb der Siedlungsgrenzen wird die Bodennutzung erleichtert und die bürokratischen Hürden kleiner raumplanerischer Maßnahmen können die Gemeinden dort weitgehend autonom gestalten. Auf den Gebieten außerhalb der Siedlungsgrenzen, die das Land regelt, wird das Bauen hingegen zur Ausnahme, hier liegt der Fokus auf dem Schutz von Boden und Landschaft. Das soll eine kompakte Siedlungsentwicklung ermöglichen und die Zersiedelung eindämmen.
Klausen ist eine der sieben Pilotgemeinden in Südtirol, die in Hinblick auf das Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft bei der Ausarbeitung der neuen strategischen Planungsinstrumente unterstützt werden. Die Erstellung dieser Planungsinstrumente erfordert unter anderem eine Berücksichtigung der demografischen Entwicklung der Gemeinden.
Bezugnehmend auf die Ausschreibung der Gemeinde Klausen „Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft: Beauftragung mit einer Studie zur demografischen Entwicklung in der Gemeinde Klausen“, hat sich das Institut für Regionalentwicklung von Eurac Research bereit erklärt, die demografische Entwicklung der Gemeinde Klausen zu erfassen und zu dokumentieren.