Abstract
Es gehört zu den Grundrechten von Kindern, in allen sie betreffenden Angelegenheiten und in einer für sie verständlichen Art und Weise informiert zu werden, nicht nur gefragt, sondern auch gehört zu werden und sich an der Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Lebens- und Lernorte beteiligen zu können. Die Frage, ob dies auch schon für Kita-Kinder gilt, stellt sich nicht, denn im Artikel 12 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (BMFSFJ 2014) wird mit dem „Respekt für die Sicht des Kindes“ (UNICEF 2007, 700) ein allgemeines Kinderrecht formuliert. Somit geht es ausschließlich darum, zu klären, wie die Erfahrungen, Orientierungen und Relevanzen aller Kinder – unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht, dem sozialen bzw. familiären Milieu, in dem sie aufwachsen, ihrer Sprache, ihren Kompetenzen, Begabungen, Persönlichkeitsmerkmalen und allen anderen Dimensionen von Unterschiedlichkeit – im Hinblick auf Kita-Qualität erfasst und in Qualitätsentwicklungsprozesse eingespeist werden können.