Abstract
Ein systematischer Rechtsvergleich über Ländergrenzen hinweg ist in Südtirol eine bewährte Methode, um für Begriffe des italienischen Rechtssystems äquivalente Begriffe in den deutschsprachigen Rechtsordnungen (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu finden und folglich adäquate Benennungen für die deutsche Sprachvarietät in Südtirol übernehmen zu können.
Durch den Status als autonome Provinz hat das Land Südtirol eigene Zuständigkeiten und kann in bestimmten Bereichen, beispielsweise Wohnbau, Gesetze auf Provinzebene (Landesgesetze) erlassen. Viele dieser Gesetzentwürfe entstehen in deutscher Sprache, da Deutsch zwar eine rechtlich anerkannte Minderheitensprache in Italien ist, in Südtirol aber Sprache der Mehrheit. Ähnlich wie bei der Benennung italienischer Rechtsbegriffe spielen auch bei diesem Prozess neben den gesamtitalienischen Rahmenbedingungen die Gegebenheiten in den Nachbarländern Österreich, Deutschland und Schweiz eine wichtige Rolle und dienen häufig als Orientierungshilfe.
Am Beispiel des Bausparmodells soll das enge Zusammenspiel zwischen Sprache und Recht veranschaulicht werden. Dieses Modell, das ursprünglich in Deutschland entwickelt wurde, wird in Italien als „risparmio edilizio“ bezeichnet, auch wenn in Italien kein ähnliches, klar geregeltes und einheitliches, System zum Bausparen existiert. 2015 wurde in Südtirol eine Form des Bausparmodells eingeführt, das sich an das deutsche Modell anlehnt, aber einige Besonderheiten aufweist. Im Italienischen wird dieses spezifische Südtiroler Modell als „Modello Risparmio Casa“ bezeichnet. Es existiert bisher nur in Südtirol, hat dadurch aber als besondere Form des „risparmio edilizio“ nach deutschem Vorbild Einzug in die italienische Gesetzeswelt erfahren.
In diesem Sinne sind Minderheiten- und Regionalsprachen häufig der Schlüssel, durch den Konzepte von einem Rechtssystem in ein sprachlich und kulturell völlig anderes Rechtssystem eintreten können.