Abstract
Die Überseegebiete der Republik Frankreich (auf frz. La France d’Outre-Mer) – verfassungsrechtlich unterteilt in Übersee-Départments (DOM) und Überseegebietskörperschaften (COM) – erstrecken sich quer über die Erdkugel von Französisch-Polynesien im Pazifik über Guadeloupe in der Karibik bis hin zu Mayotte im Indischen Ozean. Ihre komplexen Beziehungen zum französischen Mutterland, zur Europäischen Union (EU) und zu den Akteuren in der jeweiligen geographischen Region unterscheiden sich von Überseegebiet zu Überseegebiet. Die auf ihrem Inseldasein fußende Abgeschiedenheit – von den 12 französischen Überseegebieten ist Französisch-Guyana an der Nordostküste Südamerikas das einzige Festland-Überseegebiet – beeinflusst die Beziehungen zwischen 1) Metropolitan-Frankreich, also dem zu Europa gehörenden Teil Frankreichs, und den Überseegebieten, 2) den Überseegebieten und den jeweiligen Nachbarländern, und 3) der Einwandererbevölkerung und der autochthonen Bevölkerung im jeweiligen Überseegebiet.
Von allen Überseegebieten genießen Französisch-Polynesien und Neukaledonien die größten autonomen Handlungsspielräume. Neukaledonien, eine 2.000 km östlich von Sydney gelegene Inselgruppe von rund 18.500 km², hat sich am 12. Dezember 2021 mittels eines dritten Referendums erneut gegen die Unabhängigkeit ausgesprochen (nach Referenden in den Jahren 2018 und 2020). Der nachfolgende Abschnitt legt die Rechtsstellung und die Grundprinzipien intergouvernementaler Beziehungen von Übersee-Frankreich gemäß der französischen Verfassung (frVerf) vom 4. Oktober 1958 dar. Abschnitt 3 erläutert Wendepunkte in Neukaledoniens jüngster Geschichte und geht auf soziopolitische Besonderheiten dieses sui generis Überseegebiets im Südpazifik ein. Abschnitt 4 analysiert Details zu den Unabhängigkeitsbestrebungen der autochthonen Bevölkerung von Neukaledonien, den Kanak, und geht auf die Ergebnisse und Folgen der Unabhängigkeitsreferenden ein. Abschnitt 5 zieht Bilanz und gibt einen Ausblick.