Abstract
Der Gemeinderat nimmt als politische Vertretung der Bozner Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle im institutionellen Gefüge der Gemeinde ein. Vor dem Hintergrund eines allgemeinen Bedeutungszuwachses der Gemeinde im politischen System hat er diese Rolle in den vergangenen 75 Jahren festigen und schrittweise ausbauen können. Die Wiederabhaltung der Gemeinderatswahlen im Sommer 1948 in Bozen stellte den Auftakt für diese Entwicklungen dar und markierte die Rückkehr zur demokratischen Ordnung in der Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig schützte die neue Verfassung von 1948 das Recht der örtlichen Gemeinschaft auf Selbstverwaltung (Art. 5 und 128). Der Bruch mit der faschistischen Gemeindeordnung, welche mit einer Entmachtung der demokratisch gewählten Gemeindeorgane einherging, war damit gelungen.