Abstract
Im Kontext mehrsprachiger Rechtskommunikation liegt der korrekte und kohärente Gebrauch der Terminologie einer einheitlichen Interpretation des Textes zu Grunde. Das gilt sowohl innerhalb eines Staates als auch auf internationaler Ebene. Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Beitrag Einblick in die Kriterien zur formalen Festlegung terminologischer Äquivalenzen im Recht gegeben. Das erfolgt anhand von zwei Beispielprojekten: die Normung der deutschsprachigen Rechts- und Verwaltungsterminologie von Seiten einer Terminologiekommission für den Gebrauch in einer zweisprachigen Provinz Italiens und die Harmonisierung der Fachterminologie der Alpenkonvention in den vier offiziellen Sprachen dieses Völkerrechtsabkommens durch eine Expertengruppe.
Beide Projekte zeigen klare Gemeinsamkeiten hinsichtlich der angewandten Normungs- bzw. Harmonisierungskriterien, trotz unterschiedlicher Ausgangssituationen und ähnlicher – aber doch nicht gleicher – Ziele. Fünf gemeinsame Entscheidungsgrundlagen werden im Beitrag erläutert und anhand von Beispielen aufgezeigt. Durch diese Kriterien wird die größtmögliche Klarheit und Einheitlichkeit des festgelegten Bestandes an Termini erzielt sowie ein homogener Qualitätsstandard gesichert. Hiermit wird auch die Langlebigkeit und Akzeptanz der erzielten Ergebnisse bei den Benutzern gefördert. Aus diesem Grund können die angeführten Kriterien in Zukunft als Richtlinien in ähnlichen Projekten dienen.