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Die geografischen Angaben im CETA-Abkommen: Keine neuen Schläuche für alten Wein
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Die geografischen Angaben im CETA-Abkommen: Keine neuen Schläuche für alten Wein

Italienisches, europäisches und internationales Immaterialgüterrecht, Vol.1, pp.111-126
Bibliothek des Wirtschaftsrechts, 1, Springer
2020
Handle:
https://hdl.handle.net/10863/18458

Abstract

Die verschiedenen nationalen und internationalen Rechtssysteme konzipieren geografische Angaben (g.A.) als eine besondere Form des geistigen Eigentums, jedoch gibt es keinen Konsens über das Konzept selbst. Diese Debatten sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern erstrecken sich auch auf Fragen der Agrar- und Handelspolitik, aber auch Fragen kultureller Art.
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