Abstract
Die Schule [in Südtirol], wie wir sie heute kurz nach der zweiten Jahrtausendwende vorfinden, hat ihren rechtlichen Ursprung in den Zugeständnissen Italiens an die deutsche Volksgruppe im Pariser Vertrag 1946. In den darauffolgenden Jahren (Autonomiestatut 1972, Durchführungsbestimmungen in den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts) gelang es der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eine Reihe von Befugnissen und Kompetenzen im Schulbereich von den zentralen Organen in Rom abzukoppeln, um sie regional nach den gegeben Bedürfnissen zu regeln. Unter anderem hat die Provinz primäre Gesetzgebungsbefugnis in allen Bereichen betreffend den Kindergarten und die Berufsausbildung. Ebenso in den Belangen der Pflichtschulen und Oberschule, ausgenommen den curricularen, für die sie über eine sekundäre Gesetzgebungsfunktion verfügt. Der strukturelle und organisatorische Rahmen des deutschen Schulwesens in Südtirol entspricht den gesamtstaatlichen Richtlinien. Wesentliche Merkmale sind die einheitliche Pflichtschule für alle (fünf Jahre Grundschule und drei Jahre Mittelschule), die Bildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr, die Integration sämtlicher Kinder mit Behinderung in den Regelunterricht, die Verbalbeurteilung in der Pflichtschule, der Teamunterricht in der Grundschule sowie die Delegation von Befugnissen an die einzelnen Schulen im Sinne einer didaktischen, verwaltungstechnischen und finanziellen Autonomie. Als Zweitsprache wird an der deutschen Schule in Südtirol ab dem I. Schuljahr die Staatssprache Italienisch gelernt. Dabei handelt es sich um ein sensibles Unterfangen. Die Verantwortlichen stehen vor der Herausforderung, einen effizienten Sprachunterricht zu garantieren und andererseits den Befürchtungen in Teilen der deutschen Sprachminderheit, die Sprachförderung in der Muttersprache könnte dabei zu kurz kommen, Rechnung zu tragen. (DIPF/Orig.).