Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde in Italien 1991 die Rechtsform der Sozialgenossenschaft als eine besondere Form von sozialen Unternehmen geschaffen. Das hat seither zu einem Gründungsboom der Sozialgenossenschaften geführt. Dabei werden je nach verfolgtem Zweck zwei Formen von Sozialgenossenschaften unterschieden: Sozialgenossenschaften zur Bereitstellung sozio-gesundheitlicher, kultureller oder erziehungsbezogener Dienstleistungen und Sozialgenossenschaften zur Arbeitseingliederung von sog. sozial benachteiligten Personen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehungsgeschichte der sozialen Genossenschaft in Italien und analysiert anhand mehrerer Beispiele die konkreten Anwendungsmöglichkeiten dieser Unternehmensform.